Wie gesagt hier weiter oben hat einer unserer Spieler das schon einmal zitiert. Hier nochmal danke an @Bequemesbrot
Zum Leben schwer machen, das tun wir meistens nicht, die AGBs sind in dem Punkt klar nur etwas juristisch aufgebauscht. Je spezieller eine Regel ist, desto mehr Schlupflöcher a la “Nirgends stand dass es verboten ist, also dürft ihr mich nicht bestrafen” suchen sich die Leute.
2.4 Eingeschränkte Lizenz. Wir gewähren Ihnen eine eingeschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zum Download, zur Installation, dem Zugriff und zur Nutzung der Game-Clients und der damit verbundenen Game-Inhalte ausschließlich für Ihre privaten, nicht gewerblichen Zwecke.
Die Sache ist recht klar. Wer damit Kommerz betreibt verstößt gegen die Regeln. Noch genauer wird es doch wie du schon sagtest in 2.6
In-Game-Elemente sind Gameplay-Attribute, die ausschließlich in der virtuellen und fiktionalen Welt des Spiels von Bedeutung sind; sie haben keinen monetären Wert, stellen keine Echtwährung dar und können nicht weiterverkauft oder gegen Bargeld eingelöst werden.
Da braucht es nicht noch zusätzlich ein ganz spezifisches, hindeuten. Das kann sich jeder auch selbst denken. So viel Eigenverantwortung muss man noch voraussetzen können.